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Messtechnische Kontrollen (MTK)

von Therapiedosimetern für Photonenstrahlung im Energiebereich ab 1,33 MeV und für Elektronenstrahlung aus Beschleunigern

MTK mit TLD

Vergleichsmessung mit TLD-Sonde

  • Leihen Sie bei PTW die notwendige Ausstattung. Dazu gehören ein Satz TLD-Sonden und bei Bedarf ein für die Bestrahlung der Sonden geeignetes Phantom
  • Bestrahlen Sie die Sonden mit einer vorgegebenen Dosis und senden Sie sie uns zur Auswertung zurück.
  • Die TLD-Auswertestelle von PTW überprüft die gespeicherte Dosis und vergleicht sie mit Ihrem Sollwert.
  • Stimmen Ist- und Sollwert innerhalb einer bestimmten Toleranz überein, ist die MTK bestanden.
  • Sollten Abweichungen auftreten, werden diese zwischen unserem MTK-Experten und Ihnen geklärt. In Ausnahmefällen muss die Messung wiederholt werden.

MTK vor Ort

Vergleichsmessung mit Referenzdosimeter

  • Beauftragen Sie PTW mit der Vergleichsmessung bei Ihnen vor Ort.
  • Zur Durchführung der Messung durch PTW vereinbaren Sie einen Termin außerhalb des normalen Patientenbetriebs mit uns.
  • Spätestens einen Tag vor dem vereinbarten Messtermin übermitteln Sie Ihre ermittelten Sollwerte an die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig) und an PTW.
  • Ein PTW-Mitarbeiter bestimmt am vereinbarten Termin mit Ihrer Unterstützung die Dosiswerte, übermittelt diese an die PTB, informiert über das Ergebnis vor Ort und dokumentiert die Messung.
  • Falls Abweichungen auftreten, werden diese vor Ort mit Ihnen geklärt. Unter Umständen muss die Messung wiederholt werden.

Mehr Informationen

Gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Anlage 2 Nr. 1.5.2 sind für Therapiedosimeter bei Therapie von Patienten durch Bestrahlung von außen mit Photonenstrahlung > 1,33 MeV und mit Elektronenstrahlung aus Beschleunigern regelmäßige Messtechnische Kontrollen (MTK) in Form von Vergleichsmessungen vorgeschrieben.

PTW-FREIBURG (PTW) ist gemäß MPBetreibV Anlage 2 Nr. 3.2 von der zuständigen Behörde (Eichdirektion Stuttgart) beauftragt worden, derartige Vergleichsmessungen durchzuführen.
Details sind im Leitfaden der PTB (LMKM 3.0) zu finden.

Messtechnische Kontrollen können entweder in Form von Vergleichsmessungen mittels Thermolumineszenz-Detektoren (TLD) durchgeführt werden oder in Form von Vergleichsmessungen mittels Referenzdosimeter.

In beiden Fällen führt der Betreiber eines Therapiedosimeters zunächst eine Kalibrierung seiner Beschleuniger-Monitore für bestimmte Strahlenqualitäten durch. Bei Vergleichsmessungen mittels TLD bestrahlt er dann (vorzugsweise am selben Tag) von der Messstelle zur Verfügung gestellte TLD mit einer bekannten Dosis und schickt die TLD zur Auswertung an die Messstelle. Bei Vergleichsmessungen mittels Referenzdosimeter teilt er die ermittelten Kalibrierfaktoren der PTB mit und ermöglich anschließend (frühestens am folgenden Tag) der Messstelle Kontrollmessungen vor Ort, die die Messstelle mit einem Referenzdosimeter der Messstelle durchführt.

Die Durchführung einer Vergleichsmessung in Zusammenarbeit mit der Messstelle von PTW kann mit Hilfe eines der Formblätter "Anforderung einer MTK mittels Vergleichsmessung" (FB0604 für die Vergleichsmessung mittels TLD) oder "Anforderung einer MTK mit Referenzdosimeter" (FB0606 für die Vergleichsmessung mittels Referenzdosimeter) beantragt werden. Der Ablauf von Vergleichsmessungen ist in der Verfahrensanweisung "Messtechnische Kontrollen für Therapiedosimeter für Photonenstrahlung im Energiebereich ab 1,33  MeV und mit Elektronenstrahlung aus Beschleunigern" geregelt. Es wird empfohlen, vor dem Versand des Formblatts eine Terminvereinbarung mit der Messstelle von PTW zu treffen.

Für die Vergleichsmessung ist es anzustreben, dass alle in der Therapie verwendeten Absolutdosimeter einbezogen werden. Zudem müssen die Dosimeter bei der jeweils niedrigsten und höchsten in der Therapie eingesetzten Strahlenenergie (von Photonen- und Elektronenstrahlung) erfolgreich getestet werden. Die Vergleichmessungen werden mit Hilfe von Thermolumineszenzdosimetern durchgeführt, die den Nutzern für Vergleichsbestrahlungen von PTW zugesandt werden. Es stehen pro Sondensatz acht TLD-Messsonden für Vergleichsmessungen zur Verfügung (kleinste verfügbare Einheit).
Analog bietet die Vergleichsmessung mittels Referenzdosimeter die Überprüfung von bis zu 8 Monitorfaktoren.

Überschreiten die Abweichungen der Messergebnisse die zulässigen Fehlergrenzen, ist die Messstelle von PTW bei der Identifizierung und Beseitigung der Fehlerursachen behilflich.

Details zu Vergleichsmessungen finden Sie unter:
http://www.ptb.de/de/org/6/62/621/mtk/vergleichsmessung.htm

Vergleich der Unsicherheiten von Kalibrierung in Wasserenergiedosis und Messtechnischer Kontrolle mittels TLD:

Die Messtechnischen Kontrollen von Therapiedosimetern bei hohen Energien wurden eingeführt, um die Dosimeter in der Einsatzsituation einschließlich der Anwendung des DIN-Protokolls prüfen zu können.
Die Festlegung der Fehlergrenzen wurde von dem Gedanken geleitet, einerseits im Interesse der Patienten möglichst geringe Fehler zuzulassen, andererseits aber auch die Einhaltung nicht zu schwierig zu gestalten. Beim Vergleich dieser Fehlergrenzen mit der Unsicherheit eines Kalibrierscheines zu einem Therapiedosimeter müssen die folgenden grundsätzlichen Überlegungen beachtet werden:

  • Kleinste mögliche Fehlergrenze für die Messtechnische Kontrolle bei hohen Energien (Grenze der Kategorie A)

    Diese Grenze ist mit 3 % festgelegt. Dies ergibt sich aus der Überlegung, dass die Messstelle gegenüber der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eine Wiederholgenauigkeit von 0,3 % erreichen soll (und erreichen kann). Daraus folgt eine kleinste mögliche Unsicherheit im Kundenverkehr von etwa dem 3-fachen dieses Wertes mit 1 % und daraus wiederum eine erfüllbare Forderung an die Messung in der Klinik mit wiederum dem 3-fachen dieser Abweichung, also 3 %. 
     
  • Unsicherheit des Kalibrierscheins in Wasserenergiedosis

    Diese Unsicherheit ist mit 1,1 % angegeben1. Sie setzt sich zusammen aus 0.5% Unsicherheit des Normals und 0,9% Unsicherheit der Übertragung im Kalibrierlabor. Nur diese "Laborunsicherheit" kann im Vergleich mit der Messtechnischen Kontrolle betrachtet werden, da jedwede Abweichung des Referenznormals in gleicher Weise in die Grundlagen der Dosimeterkalibrierung wie der Messtechnischen Kontrolle eingeht.  Ausgehend von diesen 0,9 % "Laborunsicherheit" und den obengenannten 1% Unsicherheit der TLD-Messstelle verbleiben nun, vereinfacht mit quadratischer Addition betrachtet, etwa
    2,7 % für das Unsicherheitsbudget des Medizinphysikers im Krankenhaus, um immer noch innerhalb der zulässigen 3 % Abweichung beim Vergleich zu bleiben.


Entsprechend den oben angeführten Überlegungen zeigt sich, dass die bei der Messtechnischen Kontrolle mittels TLD für die Kategorie A zulässige Unsicherheit von 3 % nahezu vollständig für die Unsicherheit der Messung im Krankenhaus ausgenützt werden kann und daher die Erfüllung der Anforderungen der MTK einfacher ist, als es auf den ersten Blick erscheinen mag.

1 Bei älteren Kalibrierscheinen mit 2 %. Diese enthalten jedoch eine höhere Unsicherheit des Normals und dementsprechend gilt das oben angeführte gleichermaßen.
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