Messtechnische Kontrollen (MTK) *

Laut §11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen medizintechnische Geräte mit Messfunktion alle zwei Jahre geprüft werden, um eventuelle Messabweichungen festzustellen.  

Mit PTW als Servicepartner sind Sie auf der sicheren Seite.

    • MTK nach §11 MPBetreibV
    • Das gesamte Leistungsspektrum aus einer Hand – MTK mit TLD oder vor Ort
    • Über 14 Jahre Erfahrung
    • Über 12.500 Messungen
    • Nachweisliche Qualitätsverbesserungen für Ihre Dosimetrie
    • PTW-Servicegarantie auf durchgeführte Prüfungen

    * Relevant in Germany only

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